Die Ausbildung bei der Feuerwehr
Die durch fortschreitende Technisierung zunehmenden Feuerwehraufgaben, das steigende Verkehrsaufkommen, die wachsenden Gefahrenpotenziale in Produktionsstätten sowie eine Zunahme von Naturkatastrophen erfordern geeignete Geräte und moderne Fahrzeuge zur zielführenden Einsatzbewältigung. Gleichzeitig steigen damit die Anforderungen an Mannschaften und Führungskräfte, da einerseits die Einsatzarbeit bei Bränden gefährlicher wird, andererseits die Gesamtzahl und Vielfalt technischer Einsätze sowie der Gefahrguteinsätze steigt. Dementsprechend ist eine fundierte Ausbildung unerlässlich. Minimalanforderungen für die Ausbildung sind in der Feuerwehrdienstvorschrift 2 festgelegt und für alle Feuerwehren gleich. Diese werden durch länderspezifische Vorschriften ergänzt.
Truppmannausbildung
Die Ausbildung beginnt bei der Übernahme in den aktiven Dienst mit der Grundausbildung, der sogenannten Truppmannausbildung, welche die in der Jugendfeuerwehr erworbenen Kenntnisse in den Bereichen Brandlehre, Fahrzeugkunde und Brandbekämpfung vertiefen soll, was am Ende in eine Prüfung mündet. Die Truppmannausbildung gliedert sich dabei in die drei Teile Grundausbildungslehrgang (Truppmannausbildung Teil 1), der darauf aufbauenden Truppmannausbildung Teil 2 sowie dem abschließenden Truppführerlehrgang.
In der technischen Schulung erfolgt die allgemeine Weiterbildung wie die zum Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger und Maschinisten oder zu Sonderausbildungen wie das Verhalten bei Gefahrguteinsätzen. In manchen Bundesländern sind die Lehrgänge Sprechfunker und/oder Atemschutzgeräteträger in der Truppmannausbildung integriert und stellen ebenfalls einen Teil der Grundausbildung dar.
Während diese Ausbildung noch in der kommunalen Feuerwehr erfolgt, gibt es für Weiterbildungen und Spezialausbildungen eigene Landesfeuerwehrschulen, die eine umfangreichere Ausstattung und damit eine qualitativ hochwertigere Ausbildung bieten. Die Größe der Landesfeuerwehrschule hängt vom jeweiligen Bundesland bzw. der Zahl der dort auszubildenden Feuerwehrangehörigen ab. Sie differiert zwischen einer Internatskapazität von 50 bis hin zu 300 Lehrgangsteilnehmern, die gleichzeitig untergebracht und ausgebildet werden können.
Führungspositionen
Mit zunehmender Zugehörigkeit zu einer Einsatzabteilung, der Fortbildung sowie der Wahrnehmung spezieller Funktionen ist ein Aufstieg in der Hierarchie der Dienstgrade möglich. Dabei besteht jedoch keine Weisungsbefugnis gegenüber niedrigen Dienstgraden, diese ergibt sich vielmehr im Einsatz durch erworbene und ausgeübte Führungsfunktionen (Gruppenführer, Zugführer etc.) bzw. außerhalb des Einsatzes durch die jeweilige Führungs- und Leitungsstruktur innerhalb der Feuerwehr (Wehrführung, Kommandant etc.).
Einsatz, mehrjährige Zugehörigkeit und die Bereitschaft zur Weiterbildung ermöglichen die Übernahme von Führungstätigkeiten, um Truppen, Gruppen, Züge oder gar den ganzen Einsatz zu leiten. Damit einher geht jede Menge Verantwortung, zugleich bieten die Positionen aber auch eine hervorragende Chance, das Können unter Beweis zu stellen. Möglich sind beispielsweise:
Truppführer: Diese Position bezeichnet das leitende Mitglied eines Trupps, das die Verantwortung für eine unterstellte Person hat - bei der Feuerwehr in der Regel zwei Personen und zugehörigem Gerät, d. h. eine Teileinheit der Einheit Gruppe (bzw. Staffel). Die Aufgabe besteht in der Erledigung des Einsatzauftrages sowie der Sicherstellung der Sicherheit des Trupps. Daneben gibt es den Truppführer, der eigenständig Einsatzaufgaben erfüllen kann und als Fahrzeugführer agiert. Diesem Führer eines selbstständigen Trupps untersteht neben einem Truppmann noch ein Maschinist. Beide Formen von Truppführer unterstehen dem Gruppen- oder direkt dem Zugführer, wobei der Führer eines selbstständigen Trupps als eigenständige taktische Einheit eine Ausbildung zum Gruppenführer besitzen muss.
Gruppenführer: Er befehligt die eine „Gruppe“ bestehend aus Maschinist, Melder, Angriffstruppführer und -mann, Wassertruppführer und -mann sowie Schlauchtruppführer und -mann. Der Gruppenführer
- erkundet die Lage
- bestimmt die Aufgabenverteilung innerhalb der Gruppe
- gibt den Einsatzbefehl - (Wasserentnahmestelle, Lage des Verteilers) Einheit, Auftrag, Mittel, Ziel und Weg
- ist während des Einsatzes an keinen festen Platz gebunden
- hat die üsorgepflicht für seine Gruppe
- kann Einsätze mit Personal bis zur Stärke einer Gruppe selbstständig leiten
Gruppenführer ist zu erkennen an einem roten Balken auf jeder Helmseite, wobei diese Kennzeichnung ausschließlich die Qualifikation zum Ausüben der Funktion „Gruppenführer“ signalisiert, jedoch nichts über die aktuelle Hierarchie aussagt. So können in einer Gruppe durchaus mehrere Einsatzkräfte mit der Kennzeichnung vorhanden sein, jedoch kann immer nur eine Person die tatsächliche Führungsfunktion innerhalb einer Einheit übernehmen.
Zugführer: Er ist der Führer eines kompletten Feuerwehrzuges, der aus zwei oder drei Löschgruppen und Gerät besteht. Man unterscheidet zwischen Löschzug, Rüstzug und Gefahrstoffzug.
Einsatzkräfte mit der Qualifikation zum Zugführer erkennt man im Einsatz an zwei roten Balken auf jeder Helmseite, wobei auch hier gilt: Es können in einer Gruppe durchaus mehrere Einsatzkräfte mit der Kennzeichnung vorhanden sein, jedoch kann immer nur eine Person die tatsächliche Führungsfunktion innerhalb einer Einheit übernehmen. Zugführer und Zugkommandant sind Funktionen und keine Dienstgrade.
Verbandsführer: Er ist eine Führungskraft und führt taktische Einheiten, deren Stärke die eines Zuges übersteigt. Der Verbandsführer kann sich zur Unterstützung bei der Erfüllung seiner Aufgaben eines Führungstrupps, einer -gruppe oder -staffel bedienen. Er wird als Abschnitts- oder Einsatzleiter bei größeren Schadenslagen eingesetzt. Die Ausbildung zum Verbandsführer dauert mindestens 35 Stunden und setzt die Qualifikation als Zugführer voraus.
Dabei existieren für jeden Lehrgang Mindestvoraussetzungen, die in der Regel aus dem erfolgreichen Absolvieren vorangegangener Lehrgänge bestehen.
Die Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr ist später üblicherweise ehrenamtlich, wobei einige Kräfte des Rettungsdienstes und Beschäftigte in den Werkstätten hauptamtlich tätig sind. Im Gegensatz dazu besteht die Berufsfeuerwehr, die lediglich in einhundert deutschen Städten vorhanden ist, aus rein hauptamtlichen Kräften.
Berufsfeuerwehrleute
Wer hauptberuflich zur Feuerwehr möchte, kann das bei verschiedenen Arbeitgebern tun:
- bei einer der ca. 100 Berufsfeuerwehren deutscher Städte
- bei einer der zahlreichen Freiwilligen Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften
- bei einer (Kreis-)Leitstelle
- bei einer Aufsichtsbehörde oder einer Landesfeuerwehrschule
- bei einer Werkfeuerwehr (öffentlich oder privat)
Werkfeuerwehren von Privatunternehmen haben ausschließlich Tarifbeschäftigte, bei öffentlichen Dienststellen ist je nach Bundesland die Übernahme als Beamter oder Tarifbeschäftigter möglich. Die Regel ist nach wie vor der Beamte, sodass im Folgenden die klassischen Laufbahnen beschrieben werden. Bei den privaten Werkfeuerwehren muss man sich individuell erkundigen.
Laufbahnen
Den Großteil des Feuerwehrpersonals stellen Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes: Truppmänner, Truppführer, meist auch die Gruppen-/Fahrzeugführer sowie das Rettungsdienstpersonal der Feuerwehren. Im Innendienst sind einige der Sachbearbeiter, in kleineren Feuerwehren auch Sachgebietsleiter im mittleren Dienst tätig, wohingegen sich in den Landesdienststellen (Schulen/Aufsichtsbehörden) nur wenige Lehrer und technische Mitarbeiter im mittleren Dienst befinden, die meisten sind hier im gehobenen Dienst tätig. Die mittlere Führungsebene wird durch den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst gestellt, in kleineren Feuerwehren bildet diese Ebene die „Chefetage“. Wer im gehobenen Dienst tätig ist, hat mindestens eine Qualifikation als Zugführer und wird entweder als Fahrzeugführer, Zugführer oder Einsatzleiter bzw. im Innendienst als Sachbearbeiter, Sachgebiets- oder Abteilungsleiter, in kleineren Feuerwehren auch als Leiter der Leitstelle eingesetzt.
Die Spitze der Führungsebene bildet der höhere feuerwehrtechnische Dienst. Bundesweit sind lediglich ca. 500 Feuerwehrleute im höheren Dienst tätig, jährlich gibt es nur etwa 15-20 Neueinstellungen. Je nach Größe der Feuerwehr sind der Leiter, die Abteilungsleiter oder auch einzelne Sachgebietsleiter im höheren Dienst. Wer im höheren Dienst ist, hat mindestens eine Qualifikation als Verbandsführer und eine Stabsausbildung. In den Landesdienststellen sind meist die Lehrbereichsleiter bzw. die Dezernats-/Referatsleiter im höheren Dienst.
für alle Laufbahnen muss der Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Das Höchstalter bei Ausbildungsbeginn darf nicht älter als 38 Jahre sein.
- Die uneingeschränkte Feuerwehrdienst- und Atemschutztauglichkeit nach G 26 (ärztliche Untersuchung vor der Einstellung) muss gegeben sein.
- Die schriftlichen, sportlichen und psychologischen Feuerwehr-Eignungs- und Auswahlverfahren sind zu bestehen.
- Bewerber ist EU-Bürger.
- Gesundheitliche Eignung: Der Bewerber muss bei der Einstellung so gesund sein, dass es keine Anzeichen daü gibt, dass er vor Erreichen der Altersgrenze (je nach Land und Laufbahn 60-67 Jahre) dienstuntauglich wird.
- Im mittleren Dienst sind ein Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Handwerk erforderlich, je nach Einsatzgebiet auch in einem kaufmännischen oder Industrieberuf.
- Einige Feuerwehren bieten einen alternativen Zugang zum mittleren Dienst an, wobei die eigentliche Feuerwehrausbildung dabei als eine von zwei Stufen der Ausbildung angeboten wird, der eine erste Stufe mit einer handwerklich-technischen Grundqualifizierung in den Bereichen Holz, Metall, Elektro- und Installationstechnik vorgeschaltet ist.
- Im gehobenen Dienst ist die Fachhochschulreife und ein abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Studium an einer Fachhochschule erforderlich (Dipl.-Ing., Bachelor oder Master).
- Der höhere Dienst setzt die allgemeine Hochschulreife und ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium an einer Hochschule (Universität) oder einen entsprechend akkreditierten Masterabschluss einer Fachhochschule voraus.
- Manche Dienststellen verlangen zusätzliche Nachweise, z.B. das Deutsche Sportabzeichen, das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen, Vorkenntnisse aus der Freiwilligen Feuerwehr, ein Führungszeugnis oder Fahrerlaubnisse. Auch ärztliche Atteste (z. B. über das Sehvermögen) sind teilweise vorzulegen.
Vereinbarkeit von Beruf und Feuerwehr im Ehrenamt
Erfolgt der Einsatzbefehl während der Arbeitszeit oder nimmt er an Ausbildungsveranstaltungen oder Lehrgängen teil, so darf sich ein Arbeitnehmer in den meisten Fällen vom Arbeitsplatz entfernen. Ausnahmen sind dabei Zugpersonal oder Stationsleitungen. Die Fortzahlung des Lohns übernimmt der Arbeitgeber, bekommt den Betrag jedoch von der Kommune erstattet. Selbstständige erhalten in diesem Falle Pauschalbeträge.
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